Einsprachen

Sie haben die definitive Veranlagung erhalten, haben aber ein ungutes Gefühl? Wir können dies gemeinsam durchgehen und bei ungerechtfertigten Aufrechnungen oder gestrichenen Abzügen eine Einsprache erheben.


Sie haben es verpasst die Steuererklärung fristgerecht einzureichen und wurden nach Ermessen eingeschätzt? Nutzen Sie die Frist unbedingt noch und reichen Sie die nachträglich ausgefüllte Steuererklärung ein.


Achtung Frist: Nach Erhalt der definitiven Verfügung haben Sie nur 30 Tage Zeit, Einsprache zu erheben. Melden Sie sich, wir helfen Ihnen gerne weiter.